Rechtsdokument

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

Die Pakera AI Packaging Optimization GmbH, Brunnenweg 35, 83666 Waakirchen, Deutschland, Geschäftsführer: Thomas Goldhofer, Ali Yelsali, E-Mail: info@pakera.com Registriergericht München, HRB 313508 USt DE463210243 (nachfolgend „Pakera“, „wir” oder „Anbieter“) erbringt ihre Leistungen über die cloudbasierte Software-as-a-Service-Plattform „Pakera” (nachfolgend „Pakera“, „Plattform” oder „Dienste“) auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”).

Diese AGB werden Bestandteil jedes Vertrags über die Nutzung von Pakera. Die Einbeziehung entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn Pakera ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und Leistungen vorbehaltlos erbringt. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, soweit sie von Pakera ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.

Ausschließlich B2B / Unternehmereigenschaft. Pakera erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend einheitlich „Kunde"). Die Nutzung von Pakera, einschließlich kostenloser Zugänge, Testphasen und Beta-Zugänge, ist Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB nicht gestattet. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen; verbraucherschützende Vorschriften finden keine Anwendung, soweit sie nicht zwingend gelten. Mit der Registrierung und Nutzung bestätigt der Kunde, ausschließlich zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken zu handeln. Pakera ist berechtigt, Accounts zu sperren oder zu kündigen, sofern eine private Nutzung oder eine sonstige Verletzung der B2B-Beschränkung erkennbar wird (vgl. Ziffer 6 und 12).

Die Pakera AI Packaging Optimization GmbH, Brunnenweg 35, 83666 Waakirchen, Deutschland; Geschäftsführer: Thomas Goldhofer, Ali Yelsali; E-Mail: info@pakera.com; eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München, HRB 313508; USt-IdNr. DE463210243 (nachfolgend „Pakera“, „wir“ oder „Anbieter“) erbringt ihre Leistungen über die cloudbasierte Software-as-a-Service-Plattform „Pakera“ (nachfolgend „Pakera“, „Plattform“ oder „Dienste“) auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“).

Diese Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil jedes Vertrags über die Nutzung von Pakera. Die Einbeziehung entgegenstehender, abweichender oder ergänzender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausgeschlossen, selbst wenn Pakera diesen nicht ausdrücklich widerspricht und Leistungen vorbehaltlos erbringt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur insoweit wirksam, als sie von Pakera ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Ausschließlich B2B / Unternehmerstatus. Pakera erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend gemeinsam als „Kunde“ bezeichnet). Die Nutzung von Pakera, einschließlich des kostenlosen Zugangs, von Testphasen und Beta-Zugängen, ist für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB nicht gestattet. Der Abschluss eines Vertrages mit Verbrauchern ist ausgeschlossen; verbraucherschützende Vorschriften finden keine Anwendung, es sei denn, sie sind zwingend. Mit der Registrierung und Nutzung des Dienstes bestätigt der Kunde, dass er ausschließlich zu gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Zwecken handelt. Pakera ist berechtigt, Konten zu sperren oder zu kündigen, wenn eine private Nutzung oder ein sonstiger Verstoß gegen die B2B-Beschränkung erkennbar wird (siehe Ziffern 6 und 12).

§ 1 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

1.1 Leistung. Pakera ist eine spezialisierte B2B-SaaS-Plattform, mit der Unternehmen Verpackungs- und Logistikentscheidungen in industriellen Lieferketten datenbasiert simulieren, optimieren und dokumentieren können. Auf Basis von Eingaben, CAD-Daten und Annahmen des Kunden analysiert die Software u. a., wie Bauteile verpackt, in Behälter eingeordnet und auf übergeordnete Einheiten (z. B. Paletten) gestapelt werden können, und unterstützt bei Dokumentation, Freigabeprozessen sowie bei der Berücksichtigung von Anforderungen.

1.2 Unterstützungs- und Entscheidungshilfecharakter / kein Ersatz fachlicher Prüfung. Pakera ist ausschließlich ein digitales Software- und Simulationswerkzeug und dient als unverbindliche Entscheidungs- und Prüfhilfe. Sämtliche Ergebnisse, Auswertungen, Dokumente, Statusangaben, Compliance-Hinweise, Verpackungsvorschläge, Transport-, Kosten- und Nachhaltigkeitsdaten beruhen ausschließlich auf den vom Kunden bzw. mitwirkenden Nutzern bereitgestellten Daten, Eingaben, Annahmen und Auswahlparametern. Pakera überprüft die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung dieser Informationen nicht eigenständig. Die Ergebnisse sind unverbindlich und stellen keine rechtlich, technisch, fachlich, sicherheitstechnisch, regulatorisch oder wirtschaftlich verbindliche Prüfung oder Freigabe dar und ersetzen insbesondere nicht die Prüfung und Entscheidung durch eine qualifizierte und verantwortliche Person. Die abschließende Bewertung, Freigabe und Verantwortung verbleiben ausschließlich beim Kunden bzw. den verantwortlichen Personen der beteiligten Unternehmen. Der vollständige Haftungsausschluss in Ziffer 11 gilt entsprechend; zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

1.3 Leistungsumfang nach Tarif. Pakera wird in verschiedenen Tarifen mit unterschiedlichem Funktions- und Nutzungsumfang angeboten. Der konkrete Funktions- und Nutzungsumfang der einzelnen Tarife (u. a. Anzahl Simulationen, Teile pro Simulation, Upload-Größen, Behälter- und Werkstoffbibliotheken, Smart-Check-Funktionen, Team- und Rollenverwaltung, Support-Level) ergibt sich aus der jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungs-/Tarifübersicht auf der Website von Pakera, die diesen AGB als Beschreibung zugrunde liegt.

1.4 Trial. Nach der kostenlosen Registrierung kann dem Kunden für einen Zeitraum von 14 Tagen der volle Umfang der Premium-Funktionen kostenlos zur Verfügung gestellt werden („Trial"). Nach Ablauf dieser 14 Tage wird der Zugang automatisch auf den Funktionsumfang des Free-Tarifs zurückgestuft, sofern der Kunde bis dahin kein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen hat. Ein Anspruch auf Fortführung der Premium-Funktionen besteht nicht.

1.5 Änderungsvorbehalt / Weiterentwicklung. Pakera entwickelt Pakera fortlaufend weiter und ist berechtigt, die Dienste, Funktionen, den Funktions- und Leistungsumfang sowie die zugrunde liegende Technologie jederzeit zu aktualisieren, zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken, insbesondere um den Dienst an den technischen Fortschritt, geänderte rechtliche oder regulatorische Anforderungen, Sicherheitsbelange oder Marktbedürfnisse anzupassen. Vertragsrelevante, für den Kunden erhebliche und nachteilige Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs kündigt Pakera mindestens vier (4) Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Kontaktadresse oder per Hinweis innerhalb der Plattform an. Der Kunde kann solchen erheblichen, nachteiligen Änderungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, gilt die Änderung als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall eines fristgerechten Widerspruchs ist Pakera berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. Unwesentliche Änderungen sowie Änderungen, die den Kunden ausschließlich begünstigen, bleiben jederzeit zulässig.

1.6 Kostenlose Leistungen. Werden Dienste, Funktionen oder Zugänge unentgeltlich bereitgestellt (insbesondere Nutzung ohne Registrierung, Free-Tarif, Trial sowie die Beta-Phase nach Ziffer 13), ist Pakera berechtigt, diese jederzeit ganz oder teilweise, mit angemessener Ankündigung und ohne Angabe von Gründen einzustellen, zu ändern oder zu beschränken. Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche entstehen hierdurch nicht.

1.7 Leistungsübergabepunkt. Übergabepunkt der Leistung ist der Routerausgang des von Pakera bzw. ihren Hosting-Dienstleistern genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Internetanbindung auf seiner Seite, einschließlich Endgeräte, Browser, Netzzugang und erforderlicher Systemvoraussetzungen, ist der Kunde selbst verantwortlich.

1.1 Service. Pakera ist eine spezialisierte B2B-SaaS-Plattform, die es Unternehmen ermöglicht, Verpackungs- und Logistikentscheidungen in industriellen Lieferketten datenbasiert zu simulieren, zu optimieren und zu dokumentieren. Basierend auf Benutzereingaben, CAD-Daten und den Annahmen des Kunden analysiert die Software unter anderem, wie Komponenten verpackt, in Behältern angeordnet und auf übergeordneten Einheiten (z. B. Paletten) gestapelt werden können, und unterstützt bei der Dokumentation, Freigabeprozessen sowie der Einhaltung von Anforderungen.

1.2 Support und Entscheidungshilfe / Kein Ersatz für fachliche Prüfung. Pakera ist ausschließlich ein digitales Software- und Simulationstool und dient als unverbindliche Entscheidungs- und Prüfhilfe. Sämtliche Ergebnisse, Auswertungen, Dokumente, Statusinformationen, Compliance-Hinweise, Verpackungsvorschläge sowie Transport-, Kosten- und Nachhaltigkeitsdaten basieren ausschließlich auf den vom Kunden oder den beteiligten Nutzern bereitgestellten Daten, Eingaben, Annahmen und Auswahlparametern. Pakera prüft diese Informationen nicht selbstständig auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung. Die Ergebnisse sind unverbindlich und stellen keine rechtlich, technisch, fachlich, sicherheitsbezogen, regulatorisch oder wirtschaftlich verbindliche Prüfung oder Freigabe dar; insbesondere ersetzen sie nicht die Prüfung und Entscheidung durch eine qualifizierte und verantwortliche Person. Die endgültige Bewertung, Freigabe und Verantwortung verbleiben ausschließlich beim Kunden bzw. den zuständigen Personen der beteiligten Unternehmen. Der vollständige Haftungsausschluss in Ziffer 11 gilt entsprechend; zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

1.3 Leistungsumfang nach Tarif. Pakera wird in verschiedenen Tarifen mit unterschiedlichem Funktions- und Nutzungsumfang angeboten. Der konkrete Funktions- und Nutzungsumfang des jeweiligen Tarifs (unter anderem die Anzahl der Simulationen, Teile pro Simulation, Upload-Größen, Behälter- und Materialbibliotheken, Smart-Check-Funktionen, Team- und Rollenmanagement sowie Support-Level) ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Service-/Tarifübersicht auf der Website von Pakera, die als Grundlage für die Beschreibung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dient.

1.4 Testphase. Nach kostenloser Registrierung kann dem Kunden für einen Zeitraum von 14 Tagen der volle Funktionsumfang der Premium-Features kostenlos zur Verfügung gestellt werden („Testphase“). Nach Ablauf dieser 14 Tage wird der Zugang automatisch auf den Funktionsumfang des Free-Tarifs zurückgestuft, sofern der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt kein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen hat. Ein Anspruch auf Fortführung der Premium-Features besteht nicht.

1.5 Änderungsbefugnis / Weiterentwicklung. Pakera entwickelt Pakera kontinuierlich weiter und ist berechtigt, die Dienste, Features, den Funktions- und Leistungsumfang sowie die zugrundeliegende Technologie jederzeit zu aktualisieren, zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken, insbesondere um den Service an den technischen Fortschritt, geänderte gesetzliche oder regulatorische Anforderungen, Sicherheitsbelange oder Marktbedürfnisse anzupassen. Vertragsrelevante Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, die für den Kunden wesentlich und nachteilig sind, wird Pakera mindestens vier (4) Wochen vor deren Inkrafttreten ankündigen, entweder per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Kontaktadresse oder über einen Hinweis innerhalb der Plattform. Der Kunde kann solchen wesentlichen, nachteiligen Änderungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Ankündigung schriftlich widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, gilt die Änderung als genehmigt; hierauf wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist Pakera berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. Geringfügige Änderungen sowie Änderungen, die dem Kunden ausschließlich zum Vorteil gereichen, bleiben jederzeit zulässig.

1.6 Kostenfreie Dienste. Sofern Dienste, Features oder Zugänge unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden (insbesondere die Nutzung ohne Registrierung, der Free-Tarif, die Testphase und die Beta-Phase gemäß Ziffer 13), ist Pakera berechtigt, diese jederzeit mit angemessener Frist und ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise einzustellen, zu ändern oder einzuschränken. Hieraus entstehen keine Ansprüche auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz.

1.7 Übergabepunkt. Übergabepunkt für die Dienstleistungen ist der Router-Ausgang des Rechenzentrums, das von Pakera oder deren Hosting-Dienstleistern für die Anbindung an das Internet genutzt wird. Für die Internetverbindung auf Empfängerseite, einschließlich der Endgeräte, Browser, des Netzwerkzugangs sowie der erforderlichen Systemvoraussetzungen, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

§ 2 Vertragsschluss; Registrierung; Account

2.1 Angebot. Die Darstellung der Dienste und Tarife auf der Website von Pakera stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung dar. Durch Abschluss des Buchungsvorgangs (z. B. Klick auf „zahlungspflichtig bestellen“, „kostenpflichtig buchen”, „kostenlos starten" o. ä.) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Die automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt mit ausdrücklicher Bestätigung durch Pakera oder spätestens mit der ersten Erfüllungshandlung (insbesondere Freischaltung des Zugangs) zustande.

2.2 Registrierung. Die Nutzung von Pakera, mit Ausnahme der eingeschränkten Nutzung ohne Registrierung, setzt eine Registrierung voraus. Die Registrierung für ein Unternehmen darf nur durch eine vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Pakera ist berechtigt, eine Registrierung oder einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.3 Tarifwechsel. Der Kunde kann jederzeit in einen höherwertigen Tarif (Upgrade) wechseln. Beim Upgrade beginnt die jeweilige Mindestlaufzeit des höherwertigen Tarifs neu zu laufen; bereits gezahlte Beträge für die Restlaufzeit des bisherigen Tarifs werden zeitanteilig angerechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif (Downgrade) wird ohne Gutschrift erst zur nächsten Abrechnungsperiode wirksam; eine zeitanteilige Erstattung erfolgt nicht (vgl. Ziffer 5.5).

2.1 Angebot. Die Darstellung der Services und Preispläne auf der Website von Pakera stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage. Durch Abschluss des Buchungsprozesses (z. B. durch Klicken auf „Zahlungspflichtig bestellen“, „Zahlungspflichtig buchen“, „Kostenlos starten“ oder ähnliches) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Die automatische Empfangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Bestätigung durch Pakera oder spätestens mit der ersten Erfüllungshandlung (insbesondere der Freischaltung des Zugangs) zustande.

2.2 Registrierung. Die Nutzung von Pakera setzt, mit Ausnahme einer eingeschränkten Nutzung ohne Registrierung, eine Registrierung voraus. Die Registrierung im Namen eines Unternehmens darf nur durch eine vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese Daten stets aktuell zu halten. Pakera ist berechtigt, eine Registrierung oder den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.3 Tarifwechsel. Der Kunde kann jederzeit in einen höheren Tarif wechseln (Upgrade). Bei einem Upgrade beginnt die Mindestlaufzeit für den höheren Tarif von Neuem; bereits gezahlte Beträge für die Restlaufzeit des vorherigen Tarifs werden anteilig angerechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif (Downgrade) wird erst zu Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam, ohne dass eine Gutschrift oder eine anteilige Rückerstattung erfolgt (siehe Ziffer 5.5).

§ 3 Nutzerrollen, Teamzugänge und Verantwortlichkeiten des Kunden

3.1 Rollen. In den Tarifen Business und Enterprise kann der Kunde mehrere Nutzer als Team verwalten. Es bestehen die Rollen Owner, Admin, Classified Nutzer und (normaler) Nutzer. Classified Nutzer können, soweit freigeschaltet, auch geschützte Projekte einsehen.

3.2 Zugriffsrechte. Owner und Admin können Nutzer hinzufügen, entfernen sowie Rechte und Rollen vergeben. Der Admin kann weiteren Nutzern das Recht einräumen, ihrerseits Nutzer hinzuzufügen. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Verwaltung der Nutzer, Rollen und Zugriffsrechte innerhalb seiner Organisation selbst verantwortlich, insbesondere für die Vergabe und den Entzug von Zugriffsrechten sowie für die Beschränkung des Zugriffs auf besonders sensible oder klassifizierte Daten.

3.3 Nutzer. Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm berechtigten Nutzer diese AGB sowie die geltenden Nutzungsregeln (insbesondere Ziffer 6) einhalten. Der Kunde steht für das Verhalten der von ihm zugelassenen Nutzer wie für eigenes Verhalten ein.

3.4 Zugangsdaten. Der Kunde hat den Verlust von Zugangsdaten oder den Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für eine von ihm zu vertretende missbräuchliche Nutzung.

3.5 Freigabe- und Kommentarfunktion. Der Kunde kann über zugangsgesicherte Freigabelinks Ergebnisse an interne und externe Empfänger versenden und diese öffentlich oder privat kommentieren lassen. Der Kunde ist für die Auswahl der eingeladenen Empfänger und für eine etwaige Übermittlung personenbezogener Daten an diese verantwortlich. Kommentare und sonstige von Nutzern oder eingeladenen Dritten eingestellte Inhalte gelten als Inhalte im Sinne dieser AGB und unterliegen den Nutzungsbeschränkungen nach Ziffer 6; der Kunde steht für deren Zulässigkeit ein. Der Haftungsausschluss nach Ziffer 1.2 gilt auch gegenüber Empfängern der Freigabeseite.

3.1 Rollen. In den Tarifen Business und Enterprise kann der Kunde mehrere Nutzer als Team verwalten. Es gibt die Rollen Owner (Inhaber), Admin, Classified User (Geheimnisträger) und (regulärer) User (Nutzer). Classified Users können auch geschützte Projekte einsehen, sofern ihnen der Zugriff gewährt wurde.

3.2 Zugriffsrechte. Owner und Admins können Nutzer hinzufügen oder entfernen sowie Rechte und Rollen zuweisen. Der Admin kann anderen Nutzern das Recht einräumen, selbst Nutzer hinzuzufügen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwaltung von Nutzern, Rollen und Zugriffsrechten innerhalb seiner Organisation, insbesondere für die Erteilung und den Entzug von Zugriffsrechten sowie für die Beschränkung des Zugriffs auf besonders sensible oder vertrauliche Daten.

3.3 Nutzer. Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm autorisierten Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die geltenden Nutzungsregeln (insbesondere Ziffer 6) einhalten. Der Kunde haftet für das Verhalten der von ihm autorisierten Nutzer wie für eigenes Verhalten.

3.4 Zugangsdaten. Der Kunde hat den Verlust von Zugangsdaten oder den Verdacht einer unbefugten Nutzung unverzüglich zu melden. Der Kunde haftet für jede von ihm zu vertretende unbefugte Nutzung.

3.5 Freigabe- und Kommentarfunktionen. Der Kunde kann Ergebnisse über passwortgeschützte Freigabelinks an interne und externe Empfänger senden und diese öffentlich oder privat kommentieren lassen. Der Kunde ist für die Auswahl der eingeladenen Empfänger und für jegliche Übermittlung personenbezogener Daten an diese verantwortlich. Kommentare und andere Inhalte, die von Nutzern oder eingeladenen Dritten gepostet werden, gelten als „Inhalte“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unterliegen den in Ziffer 6 dargelegten Nutzungsbeschränkungen; der Kunde ist dafür verantwortlich, deren Zulässigkeit sicherzustellen. Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 1.2 gilt auch für Empfänger der Freigabeseite.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Mitwirkung. Der Kunde stellt die für die Nutzung der Dienste erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und unentgeltlich bereit. Hierzu gehört insbesondere, dass der Kunde

  • bei der Nutzung alle einschlägigen Gesetze und rechtlichen Bestimmungen beachtet,

  • nur Daten und Inhalte hochlädt oder verarbeitet, für die er über die erforderlichen Rechte, Freigaben und Rechtsgrundlagen verfügt und die frei von Schadcode sind,

  • die Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung der von ihm eingegebenen Daten, Annahmen und Parameter selbst sicherstellt,

  • die Ergebnisse vor einer Umsetzung durch qualifiziertes Personal prüfen lässt (vgl. Ziffer 1.2),

  • bei Fehlermeldungen die für die Analyse erforderlichen Informationen bereitstellt und

  • die für die Nutzung erforderliche Hard- und Software-Umgebung sowie die Internetanbindung bereithält.

4.2 Pflichtverletzung. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten und entstehen Pakera hierdurch Mehraufwände oder Verzögerungen, kann Pakera diese nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen geltend machen.

4.1 Mitwirkungspflichten. Der Kunde wird die für die Nutzung der Dienste erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und unentgeltlich erbringen. Dies beinhaltet insbesondere, dass der Kunde

  • bei der Nutzung der Dienste alle anwendbaren Gesetze und Rechtsvorschriften einhält,

  • ausschließlich Daten und Inhalte hochlädt oder verarbeitet, für die er die erforderlichen Rechte, Berechtigungen und Rechtsgrundlagen besitzt und die frei von Schadsoftware sind,

  • die Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung der von ihm eingegebenen Daten, Annahmen und Parameter sicherstellt,

  • die Ergebnisse vor der Implementierung durch qualifiziertes Personal überprüfen lässt (siehe Ziffer 1.2),

  • bei Fehlermeldungen die für die Analyse erforderlichen Informationen bereitstellt und

  • die für die Nutzung erforderliche Hard- und Softwareumgebung sowie die Internetverbindung aufrechterhält.

4.2 Pflichtverletzung. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten und entstehen Pakera dadurch Mehraufwände oder Verzögerungen, kann Pakera seine Ansprüche nach geltendem Recht geltend machen.

§ 5 Preise, Abrechnung, Zahlungsbedingungen

5.1 Abrechnungsmodell. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich pro Nutzer, wahlweise monatlich oder jährlich (Ausnahmen bei Enterprise-Accounts möglich). Bei jährlicher Abrechnung wird ein Rabatt gemäß der jeweils gültigen Preisübersicht gewährt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

5.2 Vorleistung / Freischaltung. Die Vergütung ist, soweit nicht abweichend vereinbart, im Voraus für den jeweils gebuchten Abrechnungszeitraum zu zahlen. Die kostenpflichtigen Funktionen werden nach Zahlungseingang für den bezahlten Zeitraum freigeschaltet.

5.3 Zahlungsmethoden. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über externe Zahlungsdienstleister. Angeboten werden die dort verfügbaren Methoden (insbesondere Kreditkarte). Es gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

5.4 Verzug. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Pakera berechtigt, den Zugang zu den kostenpflichtigen Diensten für die Dauer des Verzugs zu sperren. Nach Zahlungseingang wird der Zugang wieder freigegeben. Die gesetzlichen Verzugsregelungen sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung (Ziffer 7.4) bleiben unberührt. Kosten berechtigter Mahnungen und Rücklastschriften trägt der Kunde.

5.5 Erstattungen / anteilige Abrechnung. Eine Erstattung bereits gezahlter Vergütungen erfolgt grundsätzlich nicht. Bei einem Upgrade innerhalb eines laufenden Abrechnungszeitraums wird der höherwertige Tarif zeitanteilig für den verbleibenden Zeitraum berechnet und die bereits gezahlte Vergütung des bisherigen Tarifs angerechnet. Bei einem Downgrade erfolgt keine Gutschrift; der niedrigere Tarif gilt erst ab der nächsten Abrechnungsperiode. Bei Kündigung besteht kein Anspruch auf (anteilige) Erstattung der für den laufenden Zeitraum gezahlten Vergütung.

5.6 Sonderleistungen. Über die Abonnements hinausgehende Leistungen, insbesondere API-Anbindungen, On-Premise-Installationen, individuelle Schulungen, Entwicklungs- und Beratungsleistungen, werden gesondert nach Aufwand oder nach gesonderter Vereinbarung abgerechnet.

5.7 Preisanpassung. Pakera ist berechtigt, die Vergütung erstmals nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit mit einer Ankündigungsfrist von einem (1) Monat angemessen anzupassen, um Kostenentwicklungen (z. B. Personal-, Infrastruktur-, Energie-, Lizenz- und Dienstleisterkosten sowie öffentlich-rechtliche Abgaben) abzubilden. Die Ankündigung erfolgt per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse. Erhöht sich die Vergütung um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung mit einer Frist von zwei (2) Wochen außerordentlich zu kündigen.

5.8 Aufrechnung / Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5.1 Abrechnungsmodell. Die Abrechnung erfolgt in der Regel pro Nutzer, entweder monatlich oder jährlich (Abweichungen für Enterprise-Tarife vorbehalten). Bei jährlicher Abrechnung wird ein Rabatt gemäß der jeweils aktuellen Preisliste gewährt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Vorauszahlung / Freischaltung. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Die kostenpflichtigen Funktionen werden nach Zahlungseingang für den bezahlten Zeitraum freigeschaltet.

5.3 Zahlungsmethoden. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über externe Zahlungsdienstleister. Es werden die darüber verfügbaren Zahlungsmethoden (insbesondere Kreditkarte) angeboten. Ergänzend gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

5.4 Zahlungsverzug. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Pakera berechtigt, den Zugang zu den kostenpflichtigen Diensten für die Dauer des Verzugs zu sperren. Nach Zahlungseingang wird der Zugang wieder freigeschaltet. Die gesetzlichen Regelungen zum Verzug sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung (Ziffer 7.4) bleiben unberührt. Der Kunde trägt die Kosten für berechtigte Mahnungen und Rücklastschriften.

5.5 Erstattungen / Zeitanteilige Abrechnung. Bereits gezahlte Gebühren werden grundsätzlich nicht erstattet. Bei einem Upgrade innerhalb eines laufenden Abrechnungszeitraums wird der höherwertige Tarif für den verbleibenden Zeitraum anteilig berechnet und die für den vorherigen Tarif bereits gezahlte Gebühr gutgeschrieben. Bei einem Downgrade erfolgt keine Gutschrift; der günstigere Tarif wird erst mit Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam. Im Falle einer Kündigung besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Erstattung der für den laufenden Abrechnungszeitraum gezahlten Gebühren.

5.6 Sonderleistungen. Leistungen, die über den Umfang der Abonnements hinausgehen – insbesondere API-Integrationen, On-Premises-Installationen, maßgeschneiderte Schulungen sowie Entwicklungs- und Beratungsleistungen –, werden separat nach tatsächlichem Aufwand oder gemäß einer gesonderten Vereinbarung abgerechnet.

5.7 Preisanpassung. Pakera ist berechtigt, die Gebühren erstmals nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit mit einer Ankündigungsfrist von einem (1) Monat angemessen anzupassen, um Kostenveränderungen (z. B. Personal-, Infrastruktur-, Energie-, Lizenz- und Dienstleisterkosten sowie öffentlich-rechtliche Abgaben) Rechnung zu tragen. Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse. Erhöht sich die Vergütung um mehr von 10 %, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei (2) Wochen außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen.

5.8 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen

6.1 Nutzungsrecht. Pakera räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, Pakera im vertraglich vereinbarten Umfang (gebuchter Tarif, Anzahl der Nutzer, Laufzeit) zu nutzen. Die Nutzung ist auf die eigenen internen Geschäftszwecke des Kunden beschränkt.

6.2 Eigentum / Schutzrechte. Sämtliche Rechte an Pakera, der zugrunde liegenden Software, Datenbanken, Algorithmen, Bibliotheken (z. B. Behälter- und Werkstoffbibliotheken), Dokumentationen, Designs, Marken und sonstigen Schutzrechten verbleiben bei Pakera bzw. ihren Lizenzgebern. Der Kunde erhält keine darüberhinausgehenden Rechte. Urhebervermerke, Kennzeichen und Eigentumsangaben dürfen nicht verändert oder entfernt werden.

6.3 Verbotene Nutzungen. Dem Kunden und seinen Nutzern ist insbesondere untersagt:

  • Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung oder sonstige Versuche, den Quellcode oder die zugrunde liegende Logik zu ermitteln, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt;

  • jede missbräuchliche Nutzung, das Hochladen oder Verbreiten von Malware, Schadcode oder rechtswidrigen, pornografischen, diskriminierenden, belästigenden, täuschenden oder sicherheitsgefährdenden Inhalten;

  • die kommerzielle Verwertung von Pakera ohne schriftliche Genehmigung, insbesondere Weitergabe, Reselling, White-Labeling oder die Bereitstellung als Dienst für Dritte ohne entsprechend gebuchte Rechte oder schriftliche Freigabe;

  • die Umgehung, Deaktivierung oder das Testen von Zugangsbeschränkungen, Sicherheitsmechanismen, technischen Schutzmaßnahmen oder Rate Limits;

  • automatisierte Lasttests, Scraping oder massenhafte automatisierte Zugriffe ohne vorherige Erlaubnis;

  • die Nutzung zur Entwicklung, zum Training oder zur Verbesserung konkurrierender Produkte, Modelle, Datensätze oder Dienste;

  • das Anlegen von Schein- oder Mehrfachaccounts, falsche Identitäts- oder Unternehmensangaben sowie die Umgehung der B2B-Beschränkung;

  • die Weitergabe von Accounts, Zugangsdaten, Tokens, OTP-Codes, Passwörtern oder Freigabelinks an Unbefugte oder das Ermöglichen der Mitnutzung durch Dritte;

  • die Nutzung im Zusammenhang mit sanktionierten oder exportkontrollrelevanten Personen, Ländern oder Inhalten unter Verstoß gegen geltende Sanktions- und Exportkontrollvorschriften;

  • die private (nicht-gewerbliche) Nutzung.

6.4 Sperrung. Bei Verstößen gegen Ziffer 6, bei Sicherheitsbedenken, unsachgemäßer Handhabung, Missbrauch, erkennbarer Privatnutzung oder zur Abwehr von Gefahren für Betrieb, Sicherheit oder Verfügbarkeit ist Pakera berechtigt, einzelne Accounts oder ganze Firmenaccounts vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Pakera wird das mildeste geeignete Mittel wählen und den Kunden, soweit zumutbar und rechtlich zulässig, vorab informieren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (Ziffer 7.4) bleibt unberührt.

6.5 Kundeninhalte / Rechteeinräumung. Der Kunde behält sämtliche Rechte an den von ihm hochgeladenen Inhalten und Daten (insbesondere CAD-Daten, Dokumente, Eingaben). Der Kunde räumt Pakera das einfache, auf den Vertragszweck beschränkte Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Erbringung und zum Betrieb der Dienste erforderlich ist. Eine Nutzung von Kundeninhalten zu Trainingszwecken findet nicht statt (vgl. Ziffer 9.4).

6.1 Nutzungsrecht. Pakera gewährt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung von Pakera im vertraglich vereinbarten Umfang (Abonnement, Nutzeranzahl, Laufzeit). Die Nutzung ist auf die eigenen internen Geschäftszwecke des Kunden beschränkt.

6.2 Eigentum / Geistiges Eigentum. Sämtliche Rechte an Pakera, der zugrundeliegenden Software, Datenbanken, Algorithmen, Bibliotheken (z. B. Behälter- und Materialbibliotheken), Dokumentationen, Designs, Marken und sonstigen geistigen Eigentumsrechten verbleiben bei Pakera oder deren Lizenzgebern. Der Kunde erhält keine über die hierin vereinbarten Rechte hinausgehenden Befugnisse. Urheberrechtsvermerke, Kennzeichnungen und Eigentumshinweise dürfen nicht geändert oder entfernt werden.

6.3 Unzulässige Nutzung. Dem Kunden und seinen Nutzern ist Folgendes ausdrücklich untersagt:

  • Reverse Engineering, Dekompilieren, Disassemblieren oder sonstige Versuche, den Quellcode oder die zugrundeliegende Logik zu ermitteln, es sei denn, dies ist gesetzlich ausdrücklich gestattet;

  • jeglicher Missbrauch sowie das Hochladen oder Verbreiten von Schadsoftware, bösartigem Code oder rechtswidrigen, pornografischen, diskriminierenden, belästigenden, täuschenden oder sicherheitsgefährdenden Inhalten;

  • die kommerzielle Verwertung von Pakera ohne schriftliche Genehmigung, insbesondere der Vertrieb, der Weiterverkauf, das White-Labeling oder die Bereitstellung als Dienstleistung für Dritte ohne entsprechende Rechte oder schriftliche Autorisierung;

  • das Umgehen, Deaktivieren oder Testen von Zugriffsbeschränkungen, Sicherheitsmechanismen, technischen Schutzmaßnahmen oder Ratellimits (Rate Limits);

  • automatisierte Lasttests, Scraping oder massenhafter automatisierter Zugriff ohne vorherige Genehmigung;

  • die Nutzung zur Entwicklung, zum Training oder zur Verbesserung von Konkurrenzprodukten, Modellen, Datensätzen oder Dienstleistungen;

  • das Erstellen gefälschter oder mehrerer Konten, die Angabe falscher Identitäts- oder Unternehmensdaten oder das Umgehen der B2B-Beschränkung;

  • das Teilen von Konten, Zugangsdaten, Tokens, OTP-Codes, Passwörtern oder Freigabelinks mit unbefugten Personen sowie die Gestattung der Nutzung durch Dritte;

  • die Nutzung im Zusammenhang mit sanktionierten oder exportkontrollierten Personen, Ländern oder Inhalten unter Verstoß gegen geltende Sanktions- und Exportkontrollbestimmungen;

  • die private (nicht-gewerbliche) Nutzung.

6.4 Sperrung. Bei Verstößen gegen Ziffer 6, Sicherheitsbedenken, unsachgemäßer Nutzung, Missbrauch, offensichtlicher Privatnutzung oder zur Vermeidung von Risiken für den Betrieb, die Sicherheit oder die Verfügbarkeit ist Pakera berechtigt, einzelne Konten oder gesamte Unternehmenskonten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Pakera wird das mildeste angemessene Mittel wählen und den Kunden, soweit zumutbar und gesetzlich zulässig, vorab informieren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (Ziffer 7.4) bleibt unberührt.

6.5 Inhalte des Kunden / Rechteeinräumung. Der Kunde behält alle Rechte an den von ihm hochgeladenen Inhalten und Daten (insbesondere CAD-Daten, Dokumente und Nutzereingaben). Der Kunde räumt Pakera das auf den Vertragszweck beschränkte, nicht-exklusive Recht ein, diese Inhalte im für die Erbringung und den Betrieb der Dienste erforderlichen Umfang zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Kundendaten werden nicht für Trainingszwecke verwendet (siehe Ziffer 9.4).

§ 7 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung und Beendigungsfolgen

7.1 Laufzeit. Bei monatlicher Abrechnung beträgt die Laufzeit jeweils einen (1) Monat, bei jährlicher Abrechnung jeweils zwölf (12) Monate, jeweils beginnend mit dem Vertragsschluss bzw. dem jeweiligen Verlängerungszeitpunkt (Renewal-Datum).

7.2 Automatische Verlängerung / Kündigung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um den jeweils gebuchten Zeitraum, sofern er nicht bis spätestens einen (1) Tag vor dem nächsten Renewal-Datum gekündigt wird. Die Kündigung kann im Kundenkonto oder per E-Mail an support@pakera.com erfolgen. Die bloße Nichtnutzung gilt nicht als Kündigung. Kostenlose Zugänge können von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden.

7.3 Anspruchsfortdauer. Bis zum Ende der vertraglichen Restlaufzeit behält der Kunde Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen.

7.4 Außerordentliche Kündigung. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Pakera liegt insbesondere vor, wenn der Kunde

  • mit der Zahlung für mehr als zwei (2) Monate in einem Umfang in Verzug ist, der dem Entgelt für mindestens zwei Monate entspricht;

  • gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB, insbesondere die Nutzungsbeschränkungen nach Ziffer 6, verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht abstellt;

  • Zugangsdaten unbefugt Dritten zugänglich macht oder den Account überträgt;

  • über sein Vermögen ein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren eröffnet wird oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

7.5 Beendigungsfolgen / Löschung. Mit Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Rechtsgrund, endet das Nutzungsrecht. Kundendaten werden nach Vertragsende unwiderruflich gelöscht. Ausgenommen sind Support-Tickets sowie Daten, die Pakera aus gesetzlichen Gründen aufbewahren muss oder darf. Während der Vertragslaufzeit gelten folgende Speicherregelungen für die Projekthistorie:

  • Nicht registrierte Nutzung: keine Speicherung

  • Free: Speicherung für 30 Tage, danach automatische Löschung

  • Pro: Speicherung für 180 Tage, danach automatische Löschung

  • Business, Enterprise: Dauerhafte Archivierung der Projekthistorie oder bis zum Ende des Abonnements

7.6 Datenexport. Ein automatisierter Export der gesamten Kundendaten ist nicht Bestandteil der Leistung. Ergebnisse können, je nach Tarif, als PDF und CAD-Datei exportiert werden; eine Anbindung über eine API kann (im Enterprise-Tarif bzw. auf Anfrage) zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Vertragsende benötigte Ergebnisse rechtzeitig zu exportieren. Soweit der EU Data Act (VO (EU) 2023/2854) auf den angebotenen Service anwendbar ist, ermöglicht Pakera dem Kunden, seine bereitgestellt und generierten „exportierbaren Daten" in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu exportieren und zu einem anderen Anbieter oder in die eigene IT-Umgebung zu übertragen (Portabilität/Wechsel). Ausgenommen sind Daten, Software und Inhalte, die durch Rechte des geistigen Eigentums von Pakera oder Dritten geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen (z. B. Algorithmen, Bibliotheken, Systemlogik). Pakera unterstützt den Kunden im Rahmen des Vertragsendes bzw. eines Wechsels innerhalb angemessener Übergangsfristen; etwaige Entgelte richten sich nach den zwingenden Vorgaben des Data Act.

7.1 Laufzeit. Bei monatlicher Abrechnung beträgt die Laufzeit einen (1) Monat; bei jährlicher Abrechnung beträgt die Laufzeit zwölf (12) Monate, jeweils beginnend mit dem Vertragsschluss oder dem jeweiligen Verlängerungsdatum.

7.2 Automatische Verlängerung / Kündigung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um den jeweiligen Abonnementzeitraum, es sei denn, er wird spätestens einen (1) Tag vor dem nächsten Verlängerungsdatum gekündigt. Die Kündigung kann über das Kundenkonto oder per E-Mail an support@pakera.com erfolgen. Die bloße Nichtnutzung gilt nicht als Kündigung. Kostenlose Konten können von jeder Partei jederzeit fristlos gekündigt werden.

7.3 Fortlaufende Berechtigung. Der Kunde behält das Recht auf die vertraglich vereinbarten Leistungen bis zum Ende der verbleibenden Vertragslaufzeit.

7.4 Außerordentliche Kündigung. Das Recht beider Parteien zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund aufseiten von Pakera liegt insbesondere vor, wenn der Kunde

  • mit der Zahlung eines Betrages in Höhe der Gebühr für mindestens zwei Monate um mehr als zwei (2) Monate in Verzug ist;

  • gegen wesentliche Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, insbesondere gegen die in Ziffer 6 festgelegten Nutzungsbeschränkungen, und den Verstoß trotz Abmahnung nicht abhilft;

  • Zugangsdaten unbefugt Dritten zur Verfügung stellt oder das Konto überträgt;

  • ein Insolvenz- oder ähnliches Verfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird.

7.5 Folgen der Kündigung / Löschung. Mit Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, erlischt das Nutzungsrecht. Kundendaten werden mit Beendigung des Vertrages unwiderruflich gelöscht. Ausgenommen hiervon sind Support-Tickets sowie Daten, zu deren Aufbewahrung Pakera aus gesetzlichen Gründen verpflichtet oder berechtigt ist. Während der Vertragslaufzeit gelten für den Projektverlauf folgende Speicherregelungen:

  • Nicht registrierte Nutzung: keine Speicherung

  • Free: Speicherung für 30 Tage, danach automatische Löschung

  • Pro: Speicherung für 180 Tage, danach automatische Löschung

  • Business, Enterprise: Der Projektverlauf kann für bis zu zehn (10) Jahre oder bis zum Ende des Abonnements archiviert werden, je nachdem, was zuerst eintritt.

7.6 Datenexport. Ein automatisierter Export aller Kundendaten ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Je nach Tarif können Ergebnisse als PDF- und CAD-Dateien exportiert werden; eine API-Anbindung kann (im Enterprise-Tarif oder auf Anfrage) bereitgestellt werden. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, alle erforderlichen Ergebnisse rechtzeitig vor Vertragsende zu exportieren. Soweit der EU Data Act (Regulation (EU) 2023/2854) auf die angebotene Dienstleistung anwendbar ist, ermöglicht Pakera dem Kunden, seine bereitgestellten und generierten „exportierbaren Daten“ in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu exportieren und an einen anderen Anbieter oder in die eigene IT-Umgebung zu übertragen (Portabilität/Anbieterwechsel). Ausgenommen sind Daten, Software und Inhalte, die durch geistige Eigentumsrechte von Pakera oder Dritten geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen (z. B. Algorithmen, Bibliotheken, Systemlogik). Pakera wird den Kunden im Falle einer Vertragsbeendigung oder eines Wechsels innerhalb angemessener Übergangsfristen unterstützen; etwaige Gebühren bestimmen sich nach den zwingenden Vorschriften des Data Act.

§ 8 Verfügbarkeit, Service-Level (SLA), Support und Wartung

8.1 Verfügbarkeit. Pakera bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Dienste, schuldet jedoch keine 100%ige Verfügbarkeit. Die vereinbarte Verfügbarkeit beträgt 99,6 % im Jahresmittel. Von der Berechnung ausgenommen sind Zeiten, in denen die Dienste aus Gründen nicht erreichbar sind, die Pakera nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Pakera, Probleme der Internetanbindung des Kunden), sowie angekündigte Wartungsfenster.

8.2 Wartung. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit technisch möglich, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und, soweit sie zu einer Unterbrechung führen, nach Möglichkeit rechtzeitig vorab angekündigt. Aus zwingenden, unaufschiebbaren Sicherheits- oder technischen Gründen kann Pakera auch ohne Vorankündigung Wartungen durchführen.

8.3 Support. Support wird vorrangig über ein internes Ticketsystem für registrierte Kunden angeboten; ergänzend werden Support per E-Mail sowie, je nach Tarif, eine Telefon-Hotline und ein persönlicher Ansprechpartner bereitgestellt. Die Support-Servicezeiten sind werktags (Montag bis Freitag) von 08:00 bis 17:00 Uhr (Zeitzone Berlin), ausgenommen gesetzliche Feiertage. Pakera ist bemüht, Tickets innerhalb von 24 Stunden (innerhalb der Servicezeiten) zu bearbeiten. Eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit wird, vorbehaltlich abweichender Enterprise-Vereinbarung, nicht garantiert.

8.4 Auslastung. Bei kostenlosen Tarifen (einschließlich Nutzung ohne Registrierung und Free) kann es bei hoher Serverauslastung zu Warteschlangen bei der Ausführung von Simulationen kommen. In kostenpflichtigen Tarifen werden Simulationen priorisiert.

8.1 Verfügbarkeit. Pakera ist bestrebt, die Verfügbarkeit der Dienste mit möglichst wenigen Unterbrechungen zu gewährleisten; eine 100%ige Verfügbarkeit wird jedoch nicht garantiert. Die vereinbarte Verfügbarkeit beträgt 99,6 % im Jahresmittel. Von dieser Berechnung ausgenommen sind Zeiten, in denen die Dienste aus Gründen außerhalb des Einflussbereichs von Pakera nicht verfügbar sind (insbesondere höhere Gewalt, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Pakera sowie Probleme mit der Internetverbindung des Kunden), sowie angekündigte Wartungsfenster.

8.2 Wartung. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit technisch machbar, außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgeführt und, sofern sie zu einer Unterbrechung führen, nach Möglichkeit vorab angekündigt. Aus zwingenden, dringenden Sicherheits- oder technischen Gründen kann Pakera Wartungsarbeiten auch ohne vorherige Ankündigung durchführen.

3 Support. Der Support wird für registrierte Kunden primär über ein internes Ticketsystem bereitgestellt; darüber hinaus erfolgt der Support per E-Mail und, je nach Service-Tarif, über eine Telefon-Hotline sowie einen dedizierten Ansprechpartner. Die Support-Zeiten sind an Werktagen (Montag bis Freitag) von 08:00 bis 17:00 Uhr (Berliner Zeitzone), ausgenommen gesetzliche Feiertage. Pakera ist bestrebt, Tickets innerhalb von 24 Stunden (während der Support-Zeiten) zu bearbeiten. Sofern in einem Enterprise-Agreement nicht anders vereinbart, wird keine feste Antwort- oder Behebungszeit garantiert.

8.4 Serverlast. Bei kostenfreien Tarifen (einschließlich der Nutzung ohne Registrierung und des „Free“-Tarifs) kann eine hohe Serverlast zu Warteschlangen bei der Durchführung von Simulationen führen. In kostenpflichtigen Tarifen werden Simulationen priorisiert behandelt.

§ 9 Datenschutz, Vertraulichkeit und Datensicherheit

9.1 Auftragsverarbeitung. Soweit Pakera im Rahmen der Erbringung der Dienste personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der als Anlage 1 (Auftragsverarbeitungsvertrag, AVV) beigefügte Vertrag, der Bestandteil dieser AGB ist. Im Verhältnis zu seinen betroffenen Personen ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher; Pakera handelt insoweit als Auftragsverarbeiter.

9.2 Datenschutzhinweise. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten, für die Pakera selbst Verantwortlicher ist (insbesondere im Zusammenhang mit Website, Registrierung, Vertragsabwicklung, Abrechnung, Marketing und Vertrieb), gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Pakera.

9.3 Vertraulichkeit. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere technische, kaufmännische und personenbezogene Informationen sowie Kundendaten) vertraulich zu behandeln, nicht für vertragsfremde Zwecke zu nutzen und nur denjenigen Personen zugänglich zu machen, die diese zur Vertragserfüllung benötigen und die ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Vertraulichkeitspflicht gilt für 3 Jahre nach Beendigung des Vertrags fort. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, rechtmäßig anderweitig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

9.4 Keine Nutzung von Kundendaten für Trainingszwecke. Pakera nutzt Kundeninhalte und Kundendaten nicht zum Training von KI-Modellen. Sollte zukünftig eine solche Nutzung beabsichtigt sein, erfolgt diese nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung bzw. Rechtsgrundlage und nach vorheriger transparenter Information des Kunden.

9.1 Auftragsverarbeitung im Auftrag des Kunden. Soweit Pakera im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die als Anhang 1 (Auftragsverarbeitungsvertrag, AVV) beigefügte Vereinbarung, die einen integralen Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen bildet. Im Verhältnis zu seinen betroffenen Personen ist der Kunde der für die Verarbeitung Verantwortliche; Pakera agiert in dieser Hinsicht als Auftragsverarbeiter.

9.2 Datenschutzhinweis. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten, für die Pakera selbst der Verantwortliche ist (insbesondere im Zusammenhang mit der Website, der Registrierung, der Vertragserfüllung, der Abrechnung, dem Marketing und dem Vertrieb), gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Pakera.

9.3 Vertraulichkeit. Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhalten (insbesondere technische, kommerzielle und personenbezogene Informationen sowie Kundendaten), vertraulich zu behandeln, sie nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden und sie nur solchen Personen zugänglich zu machen, die diese für die Vertragserfüllung benötigen und die ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung des Vertrages bestehen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig aus anderen Quellen bezogen wurden oder aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Anordnung offengelegt werden müssen.

9.4 Keine Nutzung von Kundendaten für Trainingszwecke. Pakera nutzt Kundeninhalte oder Kundendaten nicht zum Trainieren von KI-Modellen. Sollte eine solche Nutzung in Zukunft beabsichtigt sein, erfolgt diese nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung oder Rechtsgrundlage und nach vorheriger, transparenter Information des Kunden.

§ 10 Gewährleistung / Rechte bei Mängeln

10.1 Garantie und Beschaffenheit. Pakera erbringt die Dienste nach den Regeln der Technik mit der vereinbarten Beschaffenheit. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheits- oder Erfolgsgarantie wird nicht übernommen; insbesondere wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Eignung oder wirtschaftliche Verwertbarkeit der Ergebnisse übernommen (vgl. Ziffer 1.2).

10.2 Mangel. Ein Mangel liegt vor, wenn die Funktionsfähigkeit der Dienste nicht nur unerheblich von der vereinbarten Soll-Beschaffenheit abweicht und dies die Nutzbarkeit der Kernfunktionen mehr als unwesentlich beeinträchtigt. Reproduzierbare, dokumentierte Mängel wird Pakera mit angemessenem Aufwand beheben. Nicht reproduzierbare Störungen gelten nicht als Mangel.

10.3 Mangelanzeige. Der Kunde hat Mängel unverzüglich mit nachvollziehbarer Beschreibung zu melden. Pakera ist zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte im Rahmen der Haftungsregelung nach Ziffer 11 zu.

10.4 Kündigungsrecht. Wird die vereinbarte Verfügbarkeit (Ziffer 8.1) über einen von Pakera zu vertretenden Zeitraum von drei (3) aufeinanderfolgenden Kalendermonaten erheblich unterschritten, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

10.5 Verjährung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 11.1.

10.1 Gewährleistung und Qualität. Pakera erbringt die Services nach dem aktuellen Stand der Technik sowie in der vereinbarten Qualität. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung für Qualität oder Erfolg wird nicht übernommen; insbesondere wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Eignung oder wirtschaftliche Verwertbarkeit der Ergebnisse übernommen (siehe Ziffer 1.2).

10.2 Mängel. Ein Mangel liegt vor, wenn die Funktionalität der Services nicht nur unerheblich von der vereinbarten Soll-Beschaffenheit abweicht und dies die Nutzbarkeit der Kernfunktionen mehr als nur geringfügig beeinträchtigt. Pakera wird reproduzierbare, dokumentierte Mängel mit angemessenem Aufwand beheben. Nicht reproduzierbare Fehlfunktionen gelten nicht als Mängel.

10.3 Mängelrüge. Der Kunde hat Mängel unverzüglich und mit einer nachvollziehbaren Beschreibung zu melden. Pakera ist zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte im Rahmen der Haftungsregelungen gemäß Ziffer 11 zu.

10.4 Kündigungsrecht. Unterschreitet die vereinbarte Verfügbarkeit (Ziffer 8.1) in drei (3) aufeinanderfolgenden Kalendermonaten aus von Pakera zu vertretenden Gründen die Anforderungen erheblich, ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.

10.5 Verjährung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 11.1.

§ 11 Haftung

11.1 Unbeschränkte Haftung. Pakera haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von Pakera übernommenen Garantie.

11.2 Haftung für leichte Fahrlässigkeit. Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet Pakera nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

11.3 Haftungshöchstgrenze. Die Haftung nach Ziffer 11.2 ist je Schadensfall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und insgesamt pro Kalenderjahr auf einen Betrag in Höhe der vom Kunden in den vorangegangenen zwölf (12) Monaten gezahlten Nettovergütung begrenzt.

11.4 Datenverlust. Für den Verlust von Daten haftet Pakera im Rahmen der vorstehenden Grenzen nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Der Kunde bleibt für die Sicherung der von ihm benötigten Ergebnisse selbst verantwortlich (vgl. Ziffer 7.6).

11.5 Ausschluss im Übrigen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet Pakera nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde sich entgegen Ziffer 1.2 ohne eigene fachliche Prüfung auf die Ergebnisse verlassen hat oder dass die vom Kunden bereitgestellten Daten, Eingaben oder Annahmen unrichtig, unvollständig oder ungeeignet waren.

11.6 Dritte. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Pakera.

11.1 Unbeschränkte Haftung. Pakera haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von Pakera übernommenen Garantie.

11.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit. Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet Pakera nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.3 Haftungshöchstgrenze. Die Haftung nach Ziffer 11.2 ist pro Schadensfall auf die Höhe des für diese Vertragsart vorhersehbaren, typischen Schadens begrenzt und pro Kalenderjahr insgesamt auf einen Betrag in Höhe der vom Kunden in den vorangegangenen zwölf (12) Monaten gezahlten Nettovergütung.

11.4 Datenverlust. Für Datenverluste haftet Pakera im Rahmen der vorstehenden Grenzen nur insoweit, als dieser Verlust auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Der Kunde bleibt für die Sicherung der von ihm benötigten Ergebnisse selbst verantwortlich (siehe Ziffer 7.6).

11.5 Sonstige Ausschlüsse. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet Pakera nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde entgegen Ziffer 1.2 auf die Ergebnisse vertraut hat, ohne eine eigene technische Überprüfung durchzuführen, oder dass die vom Kunden bereitgestellten Daten, Eingaben oder Annahmen unzutreffend, unvollständig oder ungeeignet waren.

11.6 Dritte. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Pakera.

§ 12 Freistellung

Der Kunde stellt Pakera von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Pakera aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Dienste durch den Kunden oder seine Nutzer, aufgrund einer Verletzung dieser AGB (insbesondere Ziffer 6) oder aufgrund der vom Kunden hochgeladenen Inhalte geltend machen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Kunde die zugrunde liegende Pflichtverletzung zu vertreten hat.

Der Kunde stellt Pakera von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Pakera aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Dienste durch den Kunden oder seine Nutzer, aufgrund einer Verletzung dieser AGB (insbesondere Ziffer 6) oder aufgrund der vom Kunden hochgeladenen Inhalte geltend machen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Kunde die zugrunde liegende Pflichtverletzung zu vertreten hat.

§ 13 Beta-Phase / Beta-Funktionen

13.1 Pakera kann die Plattform, einzelne Funktionen in einer Beta-Phase (geplant für etwa 2 Monate) oder als gekennzeichnete Beta-Funktionen kostenlos bereitstellen.

13.2 Beta-Versionen und Beta-Funktionen dienen Testzwecken. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verfügbarkeit; es können Fehler auftreten, Funktionen können sich jederzeit ändern oder entfallen, und die Verfügbarkeit steht unter Vorbehalt. Eine Gewährleistung und, im gesetzlich zulässigen Rahmen, eine Haftung für Beta-Leistungen sind ausgeschlossen; die zwingende Haftung nach Ziffer 11.1 bleibt unberührt.

13.3 Der Kunde stimmt zu, dass Pakera während der Beta-Phase in engem Austausch Feedback einholen darf. Pakera ist berechtigt, vom Kunden bereitgestelltes Feedback (ausgenommen vertrauliche Kundeninhalte und personenbezogene Daten) unentgeltlich und zeitlich unbegrenzt zur Verbesserung der Dienste zu nutzen.

13.1 Pakera kann die Plattform und einzelne Funktionen während einer Beta-Phase (geplante Dauer ca. 2 Monate) oder als speziell gekennzeichnete Beta-Funktionen kostenlos zur Verfügung stellen.

13.2 Beta-Versionen und Beta-Funktionen werden ausschließlich zu Testzwecken bereitgestellt. Sie gewährleisten keine Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verfügbarkeit; Fehler können auftreten, Funktionen können jederzeit geändert oder eingestellt werden, und die Verfügbarkeit kann variieren. Jegliche Gewährleistung und, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung für Beta-Dienste sind ausgeschlossen; die zwingende Haftung nach Ziffer 11.1 bleibt hiervon unberührt.

13.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Pakera während der Beta-Phase durch engen Austausch Feedback einholen kann. Pakera ist berechtigt, das vom Kunden bereitgestellte Feedback (ausgenommen vertrauliche Inhalte des Kunden sowie personenbezogene Daten) unentgeltlich und zeitlich unbegrenzt zur Verbesserung der Dienste zu nutzen.

§ 14 Referenzen und Marketing

14.1 Pakera darf den Kunden (Name und Logo), mit dessen vorheriger Freigabe, als Referenz nennen und darstellen. Eine erteilte Freigabe kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

14.2 Kunden der Tarife ab Business können Verpackungsreports/Packanweisungen mit eigenem Corporate Design (Logo und Anschrift) erstellen. Der Kunde sichert zu, hierfür über die erforderlichen Rechte zu verfügen.

14.1 Pakera darf den Kunden (Name und Logo) vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Kunden als Referenz nennen und präsentieren. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

14.2 Kunden in Tarifen ab der Kategorie „Business“ können Verpackungsberichte und Packvorschriften im eigenen Corporate Design (Logo und Adresse) erstellen. Der Kunde garantiert, dass er über die dafür erforderlichen Rechte verfügt.

§ 15 Vertragsübernahme; Unterauftragnehmer

15.1 Pakera ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Anzeige zu kündigen.

15.2 Pakera ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer und Subprozessoren einzusetzen. Datenschutzrechtliche Anforderungen an den Einsatz von Subprozessoren richten sich nach dem AVV (Anlage 1).

15.1 Pakera ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Mitteilung zu kündigen.

15.2 Pakera ist berechtigt, Unterauftragnehmer und weitere Unterauftragsverarbeiter mit der Erbringung der Leistungen zu beauftragen. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen an den Einsatz von weiteren Unterauftragsverarbeitern regelt die AVV (Anhang 1).

§ 16 Änderungen dieser AGB

Pakera ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche, technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle des fristgerechten Widerspruchs besteht für beide Parteien ein Recht zur ordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.

Pakera ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche, technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle des fristgerechten Widerspruchs besteht für beide Parteien ein Recht zur ordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.

§ 17 Schlussbestimmungen

17.1 Anwendbares Recht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

17.2 Gerichtsstand / Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, München. Erfüllungsort ist der Sitz von Pakera. Pakera ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

17.3 Textform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

17.4 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

17.5 Sprachfassungen. Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Widersprüchen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie hier herunterladen.

17.1 Anwendbares Recht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

17.2 Gerichtsstand / Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Erfüllungsort ist der Sitz von Pakera. Pakera ist zudem berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

17.3 Schriftform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

17.4 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die entsprechende gesetzliche Regelung.

17.5 Sprachversionen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgebend.

 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie hier herunterladen.

Stand: August 2026

Stand: August 2026

zwischen dem Kunden (nachfolgend „Verantwortlicher" oder „Auftraggeber“) und der Pakera AI Packaging Optimization GmbH, Brunnenweg 35, 83666 Waakirchen, Deutschland (nachfolgend „Pakera”, „Auftragnehmer" oder „Auftragsverarbeiter")

Präambel

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien im Rahmen der Nutzung der SaaS-Plattform Pakera gemäß den AGB von Pakera. Er gilt für alle Tätigkeiten, bei denen Pakera personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet (Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DSGVO).

Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und die Wahrung der Betroffenenrechte allein verantwortlich (Art. 24 DSGVO). Pakera verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung besteht.

1. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung

Gegenstand und Dauer der Verarbeitung ergeben sich aus dem Hauptvertrag (AGB), dem Bestellformular, soweit vorhanden, und entsprechen der Vertragslaufzeit. Art, Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen sind in Anhang 1 beschrieben.

2. Weisungsrecht des Verantwortlichen

2.1 Pakera verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen, es sei denn, Pakera ist gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet (in diesem Fall teilt Pakera dem Verantwortlichen diese Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet).

2.2 Weisungen werden grundsätzlich in Textform erteilt; mündliche Weisungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen. Die im Hauptvertrag und in diesem AVV getroffenen Regelungen gelten als Erstweisung.

2.3 Pakera informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn sie der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften verstößt. Pakera ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung bis zu deren Bestätigung oder Änderung auszusetzen.

3. Pflichten von Pakera (Auftragsverarbeiter)

Pakera verpflichtet sich insbesondere,

a) personenbezogene Daten ausschließlich gemäß Ziffer 2 zu verarbeiten;

b) sicherzustellen, dass die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29, Art. 32 Abs. 4 DSGVO);

c) die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) gemäß Anhang 2 zu treffen und einzuhalten;

d) die Bedingungen für die Inanspruchnahme weiterer Auftragsverarbeiter (Subprozessoren) gemäß Ziffer 5 einzuhalten;

e) den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Möglichkeit dabei zu unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der Betroffenenrechte (Kapitel III DSGVO) nachzukommen (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO);

f) den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten gemäß Art. 32 bis 36 DSGVO (Datensicherheit, Meldung von Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation) unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihr zur Verfügung stehenden Informationen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO);

g) nach Wahl des Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen zu löschen oder zurückzugeben und vorhandene Kopien zu vernichten, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht (Ziffer 8);

h) dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO zur Verfügung zu stellen und Überprüfungen gemäß Ziffer 7 zu ermöglichen und dazu beizutragen;

i) einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, soweit gesetzlich erforderlich;

j) ein Verzeichnis aller Kategorien von im Auftrag durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 Abs. 2 DSGVO zu führen.

4. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Pakera trifft die in Anhang 2 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach dem Stand der Technik. Pakera ist berechtigt, die Maßnahmen weiterzuentwickeln und anzupassen, darf das vereinbarte Schutzniveau dabei jedoch nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

5. Inanspruchnahme weiterer Auftragsverarbeiter (Subprozessoren)

5.1 Der Verantwortliche erteilt seine allgemeine Genehmigung zum Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter (Subprozessoren). Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingesetzten Subprozessoren sind in Anhang 3 aufgeführt und gelten als genehmigt.

5.2 Pakera informiert den Verantwortlichen über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Subprozessoren mit einer Frist von mindestens vierzehn (14) Tagen vorab und gibt dem Verantwortlichen die Möglichkeit, der Änderung zu widersprechen (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Die Information kann auch über eine jeweils aktuelle Subprozessorenliste im Trust Center erfolgen.

5.3 Widerspricht der Verantwortliche der Änderung aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund, und kann keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, steht dem Verantwortlichen ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich der betroffenen Leistung zu.

5.4 Pakera verpflichtet jeden Subprozessor vertraglich auf im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten, wie sie in diesem AVV festgelegt sind (Art. 28 Abs. 4 DSGVO), insbesondere auf hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Bei Subprozessoren in Drittländern stellt Pakera ein angemessenes Schutzniveau sicher (z. B. Angemessenheitsbeschluss oder EU-Standardvertragsklauseln nebst ergänzenden Maßnahmen, Art. 46 DSGVO).

6. Meldung von Datenschutzverletzungen

6.1 Pakera meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die im Verantwortungsbereich von Pakera oder ihrer Subprozessoren eingetreten ist, unverzüglich nach Bekanntwerden, in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

6.2 Die Meldung enthält mindestens die nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO erforderlichen Angaben, soweit Pakera bekannt. Pakera unterstützt den Verantwortlichen bei dessen Melde- und Benachrichtigungspflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) und gegenüber betroffenen Personen (Art. 34 DSGVO).

7. Kontroll- und Auditrechte

7.1 Der Verantwortliche hat das Recht, sich von der Einhaltung der vereinbarten Maßnahmen zu überzeugen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO). Pakera stellt hierfür die erforderlichen Informationen bereit und kann den Nachweis vorrangig durch geeignete Zertifizierungen, aktuelle Testate oder Berichte unabhängiger Stellen führen.

7.2 Soweit ein Nachweis durch Dokumentation nicht ausreicht, kann der Verantwortliche nach rechtzeitiger Ankündigung (in der Regel mindestens 30 Tage vorab), während der üblichen Geschäftszeiten, ohne Störung des Betriebsablaufs und nicht häufiger als einmal jährlich (sowie anlassbezogen) eine Vor-Ort-Prüfung durchführen oder durch einen zur Vertraulichkeit verpflichteten Dritten durchführen lassen. Etwaige Kosten eigener Aufwände trägt jede Partei selbst; unverhältnismäßige Aufwände kann Pakera dem Verantwortlichen angemessen in Rechnung stellen.

8. Löschung und Rückgabe nach Vertragsbeendigung

8.1 Nach Beendigung der Verarbeitungsleistungen löscht Pakera nach Wahl des Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück und vernichtet vorhandene Kopien, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht.

8.2 Im Einklang mit dem Hauptvertrag werden Kundendaten nach Ablauf eines Abruf-/Rückgabefensters von [30] Tagen nach Vertragsende unwiderruflich gelöscht; innerhalb dieses Fensters kann der Verantwortliche die Löschung oder Rückgabe gemäß Ziffer 8.1 wählen. Ausgenommen sind Support-Tickets sowie Daten, die aus rechtlichen Gründen (z. B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen) aufbewahrt werden müssen, sowie Sicherungskopien (Backups), die im Zuge des regulären Sicherungszyklus turnusmäßig überschrieben werden. Für alle noch nicht gelöschten Daten gelten bis zur Löschung eine eingeschränkte Verarbeitung und die Maßnahmen dieses AVV fort.

8.3 Pakera weist die Löschung bzw. Rückgabe auf Anforderung in geeigneter Form nach.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und den AGB gehen hinsichtlich datenschutzrechtlicher Regelungen die Bestimmungen dieses AVV vor.

9.2 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, München.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Anhang 1 – Beschreibung der Verarbeitung

Art der Verarbeitung: Erheben, Erfassen, Speichern, Organisieren, Ordnen, Anpassen, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln (im Rahmen von Freigabeprozessen), Löschen und Vernichten personenbezogener Daten im Rahmen des Betriebs der SaaS-Plattform Pakera.

Zweck der Verarbeitung: Bereitstellung und Betrieb der vertraglich vereinbarten SaaS-Leistungen (Verpackungs- und Logistikoptimierung), einschließlich Nutzer- und Rechteverwaltung, Authentifizierung, Erstellung und Freigabe von Verpackungsergebnissen/Packanweisungen sowie zugehöriger Kommentar-/Freigabefunktionen, Support.

Art der personenbezogenen Daten:

  • Stammdaten der Nutzer: Name, geschäftliche E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Adresse, Job-Titel, Arbeitgeber/Firmenname

  • Zugangs- und Authentifizierungsdaten: Login, verschlüsseltes Passwort, OTP-/Token-Informationen, Rollen-/Rechtezuordnung;

  • Nutzungs- und Protokolldaten: IP-Adresse, Geräte-/Browserinformationen, Log- und Zugriffsdaten, Sitzungsdaten;

  • Inhaltsbezogene Daten, die personenbezogene Informationen enthalten können (z. B. in hochgeladenen CAD-/Office-Dateien, Kommentaren und Freigabeseiten unbeabsichtigt enthaltene personenbezogene Daten);

  • Daten externer Teilnehmer von Freigabeprozessen (z. B. Name, E-Mail-Adresse zur Zustellung des Freigabelinks, Kommentare).

Kategorien betroffener Personen: Mitarbeitende und Berechtigte des Verantwortlichen (Owner, Admins, Classified User, User), externe Teilnehmer von Freigabe-/Kommentierungsprozessen sowie sonstige Personen, deren personenbezogene Daten in den hochgeladenen Inhalten enthalten sein können.

Hinweis zu besonderen Datenkategorien: Eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) ist nicht vorgesehen. Der Verantwortliche stellt sicher, dass keine besonderen Datenkategorien ohne gesonderte Vereinbarung in die Plattform eingebracht werden.

Dauer der Verarbeitung: Für die Laufzeit des Hauptvertrags; Speicher-/Löschfristen gemäß Hauptvertrag (Free/nicht registriert: 30 Tage; Pro/Business/Enterprise: bis zu 10 Jahre bzw. bis Vertragsende).

 

Anhang 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

1. Vertraulichkeit

  • Zutrittskontrolle: Hosting der Kerndaten in zertifizierten Rechenzentren in Deutschland (Subprozessor, siehe Anhang 3) mit Zutrittssicherung, Bewachung und Zugangsprotokollierung des Rechenzentrumsbetreibers.

  • Zugangskontrolle: Passwortgeschützter Zugang; Passwortspeicherung nach bcrypt; Einmalpasswörter (OTP) und Passwörter für Registrierung, Login und Freigabeseite; Mehr-Faktor-Authentifizierung (MFA), Passkeys und Single Sign-On (SSO).

  • Zugriffskontrolle: Rollen- und Rechtekonzept (RBAC) mit Rollen Owner, Admin, Classified User, User; projektbezogene Zugriffsbeschränkung für besonders sensible/klassifizierte Daten (Enterprise); Need-to-know-Prinzip für Mitarbeitende von Pakera.

  • Verschlüsselung: Transportverschlüsselung nach TLS 1.3; Verschlüsselung ruhender Daten nach AES-256-GCM; optionale Verschlüsselung von CAD-Daten mit Kundenpasswort (Bring Your Own Key)

2. Integrität

  • Eingabekontrolle: Protokollierung von Zugriffen und sicherheitsrelevanten Ereignissen (Zugriffs-Logs ab Tarif Business); Nachvollziehbarkeit von Freigaben und deren Dokumentation/Archivierung.

  • Weitergabekontrolle: Verschlüsselte Übertragung; gesicherte Freigabelinks mit Zugangssicherung (OTP) und zeitlicher Befristung.

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Mehrfach redundante Infrastruktur mit unterbrechungsfreier Stromversorgung beim Hosting-Subprozessor; angestrebte Verfügbarkeit 99,6 % im Jahresmittel.

  • Regelmäßige Datensicherungen (Backups); Schutzmaßnahmen gegen DDoS-Angriffe über OHVCloud und/oder Cloudflare.

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung

  • Datenschutz-Management und Überprüfung der Maßnahmen; Ausrichtung an ISO/IEC 27001.

  • Auftragskontrolle durch vertragliche Verpflichtung der Subprozessoren (siehe Anhang 3) und Weisungsbindung.

  • Incident-Response- und Meldeprozess gemäß Ziffer 6.


zwischen dem Kunden (im Folgenden bezeichnet als „Verantwortlicher“ oder „Kunde“) und der Pakera AI Packaging Optimization GmbH, Brunnenweg 35, 83666 Waakirchen, Deutschland (im Folgenden bezeichnet als „Pakera“, „Auftragnehmer“ oder „Auftragsverarbeiter“)

Präambel

Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung der Pakera SaaS-Plattform gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pakera. Sie gilt für alle Tätigkeiten, bei denen Pakera personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet (Art. 4 Nr. 8, Art. 28 DSGVO).

Der Verantwortliche ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen (Art. 24 DSGVO). Pakera verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung dieser Daten.

1. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung

Gegenstand und Dauer der Verarbeitung ergeben sich aus dem Hauptvertrag (Allgemeine Geschäftsbedingungen), dem Bestellformular (falls vorhanden) und entsprechen der Laufzeit des Vertrages. Die Art und der Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen sind in Anhang 1 beschrieben.

2. Weisungsrecht des Verantwortlichen

2.1 Pakera verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und gemäß den dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen, es sei denn, Pakera ist gesetzlich zur Verarbeitung dieser Daten verpflichtet (in diesem Fall teilt Pakera dem Verantwortlichen diese Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Gesetz dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet).

2.2 Weisungen sind grundsätzlich schriftlich zu erteilen; mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Die im Hauptvertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffenen Regelungen gelten als Erstweisung.

2.3 Pakera informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn sie der Ansicht ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzbestimmungen verstößt. Pakera ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung auszusetzen, bis sie bestätigt oder geändert wird.

3. Pflichten von Pakera (Auftragsverarbeiter)

Pakera verpflichtet sich insbesondere,

a) personenbezogene Daten ausschließlich gemäß Abschnitt 2 zu verarbeiten;

b) zu gewährleisten, dass sich die zur Verarbeitung der Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, Art. 29, Art. 32 Abs. 4 DSGVO);

c) die nach Artikel 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs), wie in Anhang 2 dargelegt, zu implementieren und einzuhalten;

d) die Bedingungen für die Inanspruchnahme weiterer Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) gemäß Abschnitt 5 einzuhalten;

e) den Verantwortlichen nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei zu unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III der DSGVO genannten Rechte der betroffenen Person nachzukommen (Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. e DSGVO);

f) den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheit, Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation) unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der dem Auftragsverarbeiter zur Verfügung stehenden Informationen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. f DSGVO);

g) nach Wahl des Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen entweder zu löschen oder zurückzugeben und bestehende Kopien zu vernichten, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht (Abschnitt 8);

h) dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Artikel 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung zu stellen und Überprüfungen gemäß Abschnitt 7 zu ermöglichen und daran mitzuwirken;

i) einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist;

j) ein Verzeichnis aller Kategorien von im Auftrag des Verantwortlichen durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung gemäß Artikel 30 Abs. 2 DSGVO zu führen.

4. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Pakera wird die in Anhang 2 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach dem Stand der Technik umsetzen. Pakera ist berechtigt, diese Maßnahmen weiterzuentwickeln und anzupassen, sofern das vereinbarte Schutzniveau dadurch nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

5. Nutzung weiterer Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter)

5.1 Der Verantwortliche erteilt seine allgemeine Genehmigung für die Nutzung weiterer Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter). Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anhang 3 aufgeführt und gelten als genehmigt.

5.2 Pakera informiert den Verantwortlichen über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern mindestens vierzehn (14) Tage im Voraus und gibt dem Verantwortlichen die Möglichkeit, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Diese Information kann auch über eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter im Trust Center bereitgestellt werden.

5.3 Erhebt der Verantwortliche aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund Einspruch gegen die Änderung und kann keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, steht dem Verantwortlichen ein Sonderkündigungsrecht bezüglich der betroffenen Leistung zu.

5.4 Pakera verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich zur Einhaltung im Wesentlichen der gleichen Datenschutzpflichten, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind (Art. 28 Abs. 4 DSGVO), insbesondere zur Bereitstellung hinreichender Garantien dafür, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen durchgeführt werden. Bei Unterauftragsverarbeitern in Drittländern stellt Pakera ein angemessenes Schutzniveau sicher (z. B. Angemessenheitsbeschluss oder EU-Standardvertragsklauseln nebst ergänzenden Maßnahmen, Art. 46 DSGVO).

6. Meldung von Datenschutzverletzungen

6.1 Pakera benachrichtigt den Verantwortlichen über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die im Verantwortungsbereich von Pakera oder deren Unterauftragsverarbeitern aufgetreten ist, unverzüglich nach Bekanntwerden, in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

6.2 Die Benachrichtigung muss mindestens die in Artikel 33 Abs. 3 DSGVO geforderten Angaben enthalten, soweit diese Pakera bekannt sind. Pakera unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner Melde- und Benachrichtigungspflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde (Artikel 33 DSGVO) und den betroffenen Personen (Artikel 34 DSGVO).

7. Kontroll- und Auditrechte

7.1 Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung der vereinbarten Maßnahmen zu überprüfen (Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. h DSGVO). Pakera stellt hierfür die erforderlichen Informationen zur Verfügung und kann den Nachweis primär durch geeignete Zertifizierungen, aktuelle Testate oder Berichte unabhängiger Stellen erbringen.

7.2 Reicht die Dokumentation allein als Nachweis nicht aus, kann der Verantwortliche nach rechtzeitiger Ankündigung (in der Regel mindestens 30 Tage im Voraus) während der üblichen Geschäftszeiten, ohne Störung des Betriebsablaufs und maximal einmal jährlich (sowie anlassbezogen) eine Vor-Ort-Kontrolle durchführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten durchführen lassen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten; Pakera kann dem Verantwortlichen unverhältnismäßigen Aufwand angemessen in Rechnung stellen.

8. Löschung und Rückgabe nach Vertragsbeendigung

8.1 Nach Beendigung der Verarbeitungsleistungen wird Pakera nach Wahl des Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten entweder löschen oder zurückgeben und bestehende Kopien vernichten, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung der Daten besteht.

8.2 Gemäß dem Hauptvertrag werden Kundendaten nach Ablauf einer [30]-tägigen Abruf-/Rückgabefrist nach Vertragsende unwiderruflich gelöscht; innerhalb dieses Fensters kann der Verantwortliche zwischen Löschung oder Rückgabe gemäß Abschnitt 8.1 wählen. Ausgenommen hiervon sind Support-Tickets, Daten, die aus gesetzlichen Gründen aufbewahrt werden müssen (z. B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen), sowie Backup-Kopien, die im Rahmen des regulären Backup-Zyklus periodisch überschrieben werden. Bis zur Löschung verbleiben alle noch nicht gelöschten Daten in der eingeschränkten Verarbeitung und unterliegen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Servicebedingungen.

8.3 Pakera erbringt den Nachweis der Löschung oder Rückgabe auf Anfrage in geeigneter Form.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser AVV und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Bestimmungen dieser AVV im Hinblick auf datenschutzrechtliche Regelungen vor.

9.2 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Anhang 1 – Beschreibung der Verarbeitung

Art der Verarbeitung: Erhebung, Erfassung, Speicherung, Organisation, Strukturierung, Anpassung, Auslesung, Abfrage, Nutzung, Offenlegung (im Rahmen von Freigabeprozessen), Löschung und Vernichtung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Pakera SaaS-Plattform.

Zweck der Verarbeitung: Bereitstellung und Betrieb der vertraglich vereinbarten SaaS-Dienste (Verpackungs- und Logistikoptimierung), einschließlich Benutzer- und Rechteverwaltung, Authentifizierung, Erstellung und Freigabe von Verpackungsergebnissen/Packanweisungen sowie zugehörigen Kommentar-/Freigabefunktionen und Support.

Art der personenbezogenen Daten:

  • Benutzerstammdaten: Name, geschäftliche E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Adresse, Position, Name des Arbeitgebers/Unternehmens

  • Zugangs- und Authentifizierungsdaten: Login, verschlüsseltes Passwort, OTP/Token-Informationen, Rollen-/Berechtigungszuweisung;

  • Nutzungs- und Protokolldaten: IP-Adresse, Geräte-/Browserinformationen, Log- und Zugriffsdaten, Sitzungsdaten;

  • Inhaltsdaten, die personenbezogene Informationen enthalten können (z. B. versehentlich in hochgeladenen CAD-/Office-Dateien, Kommentaren und Freigabeseiten enthaltene personenbezogene Daten);

  • Daten externer Teilnehmer an Freigabeprozessen (z. B. Name, E-Mail-Adresse für den Versand des Freigabelinks, Kommentare).

Kategorien betroffener Personen: Mitarbeiter und autorisierte Nutzer des Verantwortlichen (Owner, Admins, Classified Users, Users), externe Teilnehmer an Freigabe-/Kommentierungsprozessen und andere Personen, deren personenbezogene Daten in den hochgeladenen Inhalten enthalten sein können.

Hinweis zu besonderen Datenkategorien: Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) ist nicht vorgesehen. Der Verantwortliche stellt sicher, dass ohne gesonderte Vereinbarung keine besonderen Datenkategorien auf die Plattform hochgeladen werden.

Dauer der Verarbeitung: Für die Laufzeit des Hauptvertrages; Aufbewahrungs-/Löschungsfristen gemäß Hauptvertrag (Free/unregistriert: 30 Tage; Pro/Business/Enterprise: bis zu 10 Jahre oder bis zum Vertragsende).

 

Anhang 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

1. Vertraulichkeit

  • Zutrittskontrolle: Hosting der Kerndaten in zertifizierten Rechenzentren in Deutschland (Unterauftragsverarbeiter, siehe Anhang 3) mit Zutrittssicherung, Überwachung und Zutrittsprotokollierung durch den Rechenzentrumsbetreiber.

  • Zugangskontrolle: Passwortgeschützter Zugang; Passwortspeicherung nach Argon2id; Einmalpasswörter (OTP) und Passwörter für Registrierung, Login und die Freigabeseite; Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) und Single Sign-On (SSO).

  • Zugriffskontrolle: Rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC) mit den Rollen Owner, Admin, Classified User und User; projektspezifische Zugriffsbeschränkungen für besonders sensible/klassifizierte Daten (Enterprise); Need-to-know-Prinzip für Mitarbeiter von Pakera.

  • Verschlüsselung: Transportverschlüsselung nach TLS 1.3; Verschlüsselung ruhender Daten mittels AES-256-GCM; optionale Verschlüsselung von CAD-Daten mit einem Kundenpasswort (Bring Your Own Key)

2. Integrität

  • Eingabekontrolle: Protokollierung von Zugriffen und sicherheitsrelevanten Ereignissen (Zugriffsprotokolle ab dem Business-Tarif); Nachvollziehbarkeit von Freigaben und deren Dokumentation/Archivierung.

  • Weitergabekontrolle: Verschlüsselte Übertragung; sichere Freigabelinks mit Zugriffsschutz (OTP) und zeitlicher Befristung.

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Mehrfach redundante Infrastruktur mit unterbrechungsfreier Stromversorgung beim Hosting-Unterauftragsverarbeiter; Zielverfügbarkeit von 99,6 % im Jahresdurchschnitt.

  • Regelmäßige Datensicherungen; Schutzmaßnahmen gegen DDoS-Angriffe über OVHcloud und/oder Cloudflare.

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung

  • Datenschutzmanagement und Überprüfung der Maßnahmen; Orientierung an der ISO/IEC 27001.

  • Kontrolle von Unterauftragnehmern durch vertragliche Verpflichtungen (siehe Anhang 3) und Weisungskonformität.

  • Incident-Response- und Meldeprozess gemäß Abschnitt 6.


Anhang 3 – Liste der Subprozessoren

Diese Liste umfasst Auftragsverarbeiter, die im Rahmen des Betriebs von Pakera personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiten können. Andere Dienste, wie Marketing-/Website-Dienste, bei denen Pakera selbst Verantwortliche ist, sind in der Datenschutzerklärung aufgeführt.

Unterauftragsverarbeiter

Zweck / Leistung

Sitz / Verarbeitungsort

Übermittlungsmechanismus
bei Drittlandtransfer

Hosting, Rechenzentrum, Infrastruktur, DDoS-Schutz

Standort Deutschland; Serverbetrieb in Deutschland

N. v.

CRM & Marketing

Standort Deutschland; Serverbetrieb in Deutschland

EU-Standardvertragsklauseln + EU-US Data Privacy Framework, sofern anwendbar

Authentifizierung, Login, MFA/SSO

Standort Deutschland; Serverbetrieb in Deutschland

N. v.

Bot- und Missbrauchsschutz, DDoS-Schutz

USA; globale Server

EU-Standardvertragsklauseln + EU-US Data Privacy Framework, sofern anwendbar

E-Mail- und Website-Nutzeranalysen

USA; Server in der EU

EU-Standardvertragsklauseln + EU-US Data Privacy Framework, sofern anwendbar

Website-Nutzeranalysen

USA; globale Server

EU-Standardvertragsklauseln + EU-US Data Privacy Framework, sofern anwendbar

Website-Nutzeranalysen

USA; Serverstandort Deutschland

EU-Standardvertragsklauseln + EU-US Data Privacy Framework, sofern anwendbar

Transaktions- und System-E-Mails

Standort Deutschland; Serverbetrieb in Deutschland

N. v.

E-Mail-Outreach

USA; Serverstandort USA

EU-Standardvertragsklauseln

Webinare

Frankreich; Serverstandort Irland

N. v.

Videostreaming

USA; Serverstandort USA

EU-Standardvertragsklauseln

Hosting und Analytics für Marketing-Websites

Niederlande; Server in den USA

EU-U.S. DPF, sofern anwendbar; andernfalls EU-Standardvertragsklauseln (SCCs)

Unsere Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) können Sie hier herunterladen.

Stand: August 2026

Stand: August 2026